Infos für ukrainische Flüchtlinge

Grundsätzliches zu ukrainischen Geflüchteten:

  • Meldepflicht bei der Gemeinde.
  • Der Aufenthalt ist ohne Aufenthaltstitel 90 Tage möglich – auch ohne Pass.
  • In dieser Zeit muss beim Landratsamt Erding (Ausländeramt) eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG beantragt werden (siehe Linksammlung).
  • Anmeldung beim Landratsamt Erding (Asylmanagement) für finanzielle Leistungen und Krankenversorgung (siehe Linksammlung).
  • KEINEN Asylantrag stellen! Sollte dies geschehen sein, kann der Antrag zurückgenommen werden.
  • Spätestens nach Anerkennung nach § 24: Eröffnung eines Bankkontos (Grundvoraussetzung für die Anmeldung beim Jobcenter).
  • Nach Erhalt der Aufenthaltserlaubnis nach § 24: Es kann eine Arbeit aufgenommen werden.

WICHTIG:

Unterbringung:

Die Kommunen / das Landratsamt Erding haben die rechtliche Verpflichtung zur Unterbringung! Während Asylbewerber aus anderen Ländern in staatlichen Unterkünften leben müssen, können ukrainische Flüchtlinge sich auch eine private Unterkunft suchen.

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