Grundsätzliches zu ukrainischen Geflüchteten:
- Nach Ankunft in der Unterkunft in Isen: Meldepflicht bei der Gemeinde
- Der Aufenthalt ist ohne Aufenthaltstitel 90 Tage möglich – auch ohne Pass
- In dieser Zeit muss beim Landratsamt Erding / Ausländeramt eine Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufenthG beantragt werden (siehe Linksammlung)
- Anmeldung beim Landratsamt Erding / Asylmanagement für finanzielle Leistungen und Krankenversorgung (siehe Linksammlung)
- KEINEN Asylantrag stellen! Sollte dies geschehen sein, kann dieser zurückgenommen werden.
- Spätestens nach Anerkennung für §24: Eröffnung eines Bankkontos (Grundvoraussetzung für Anmeldung beim Jobcenter)
- Nach Erhalt des $24: Es kann eine Arbeit aufgenommen werden
WICHTIG:
Unterbringung:
Die Kommunen / das Landratsamt Erding haben die rechtliche Verpflichtung zur Unterbringung! Während Asylbewerber aus anderen Ländern in staatlichen Unterkünften leben müssen, können ukrainische Flüchtlinge sich auch eine private Unterkunft suchen.
