Grundsätzliches zu ukrainischen Geflüchteten:
- Nach Ankunft in der Unterkunft in Isen: Meldepflicht bei der Gemeinde
- Der Aufenthalt ist ohne Aufenthaltstitel 90 Tage möglich – auch ohne Pass
- In dieser Zeit muss beim Landratsamt Erding / Ausländeramt eine Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufenthG beantragt werden (siehe Linksammlung)
- Anmeldung beim Landratsamt Erding / Asylmanagement für finanzielle Leistungen und Krankenversorgung (siehe Linksammlung)
- KEINEN Asylantrag stellen! Sollte dies geschehen sein, kann dieser zurückgenommen werden.
- Spätestens nach Anerkennung für §24: Eröffnung eines Bankkontos (Grundvoraussetzung für Anmeldung beim Jobcenter)
- Nach Erhalt des $24: Es kann eine Arbeit aufgenommen werden
WICHTIG:
Unterbringung:
Die Kommunen / das Landratsamt Erding haben die rechtliche Verpflichtung zur Unterbringung! Während Asylbewerber aus anderen Ländern in staatlichen Unterkünften leben müssen, können ukrainische Flüchtlinge sich auch eine private Unterkunft suchen. Die Kosten dafür werden im Rahmen der Angemessenheit durch das Landratsamt Erding (für den Zeitraum wischen Antragstellung und Antragsbewilligung nach §24) und anschließend durch das Jobcenter erstattet.
Gastgeber/Wohnungsgeber für ukrainische Flüchtlinge erhalten 50 € Zuschuss pro Monat je aufgenommenem Flüchtling!
Das Landratsamt (LRA) Erding zahlt Vermietern/Wohnungsgebern – welche ukrainischen Geflüchteten eine Unterkunft oder Wohnung zur Verfügug stellen – einen monatlichen Zuschuß in Höhe von 50 € pro Person ! Das entsprechende Dokument „Vereinbarung zwischen Wohnungsgeber – Wohnungsnehmer“ finden Sie hier zum Download. Bitte dieses ausfüllen, unterschreiben und an das zuständige LRA Erding senden.