Informationen für ukrainische Flüchtlinge

Grundsätzliches zu ukrainischen Geflüchteten:

  • Nach Ankunft in der Unterkunft in Isen: Meldepflicht bei der Gemeinde
  • Der Aufenthalt ist ohne Aufenthaltstitel 90 Tage möglich – auch ohne Pass
  • In dieser Zeit muss beim Landratsamt Erding / Ausländeramt eine Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufenthG beantragt werden (siehe Linksammlung)
  • Anmeldung beim Landratsamt Erding / Asylmanagement für finanzielle Leistungen und Krankenversorgung (siehe Linksammlung)
  • KEINEN Asylantrag stellen! Sollte dies geschehen sein, kann dieser zurückgenommen werden.
  • Spätestens nach Anerkennung für §24: Eröffnung eines Bankkontos (Grundvoraussetzung für Anmeldung beim Jobcenter)
  • Nach Erhalt des $24: Es kann eine Arbeit aufgenommen werden

WICHTIG:

Unterbringung:

Die Kommunen / das Landratsamt Erding haben die rechtliche Verpflichtung zur Unterbringung! Während Asylbewerber aus anderen Ländern in staatlichen Unterkünften leben müssen, können ukrainische Flüchtlinge sich auch eine private Unterkunft suchen.

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