Grundsätzliches zu ukrainischen Geflüchteten:
- der Aufenthalt ist ohne Aufenthaltstitel 90 Tage möglich – auch ohne Pass
- in dieser Zeit sollte eine Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufenthG beantragt werden (siehe Anlage) beim Ausländeramt Erding
- nach Antragstellung wird eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt
- KEINEN Asylantrag stellen! Sollte dies geschehen sein, kann der zurückgenommen werden.
- Meldepflicht bei der Gemeinde
- Eröffnung Basiskonto
- Brief ans zuständige Sozialamt, dass Mittellosigkeit besteht. Die Geflüchteten erhalten Leistungen nach dem AsylblG
- Hinweis: die Leistungen vom Sozialamt hängen von den eigenen verfügbaren Mitteln ab (hohe Bargeldbestände, Zugang zum eigenen Bankkonto) und wird geprüft.
Mit der Fiktionsbescheinigung:
- ist sofort jede Erwerbstätigkeit gestattet! Auch die Ausübung einer sebständigen Tätigkeit (z.B. Remote-Tätigkeit)
- ist der Zugang zum kostenfreien Integrationskurs möglich (Antragstellung beim BAMF, siehe Link oder Anlage)
WICHTIG:
Zurzeit gilt innerhalb der EU die volle Freizügigkeit. Das heißt, die ukrainischen Geflüchteten sollten sich vor Antragstellung im Ausländeramt überlegen, in welchem EU-Land sie vorerst wohnhaft werden wollen (Studierende, Sprache, Freunde, Familie in einem anderen EU-Land). Dann dürfen sie ohne Einschränkung weiterreisen. Wie lange die Freizügigkeit gilt, ist nicht gewiss. Die unterbringenden Familien mögen das bitte wirklich thematisieren!
Unterbringung:
Die Kommunen haben die rechtliche Verpflichtung zur Unterbringung! Im Rahmen der Angemessenheit der Unterkunft werden die Kosten für private Unerkünfte selbstverständlich übernommen!
§24 AufenthG geht zurück auf die Richtlinie RL2001/55/EG zur Schutzgewährung im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen und wurde erstmals am 04.03.2022 aktiviert. Nur dadurch ist der sofortige Zugang zu Arbeit und Integrationskurse möglich und einem Asylantrag vorzuziehen.
In Erding wird es schnellstmöglich eine Veranstaltung für die ukrainischen Geflüchteten und ihre deutschen Begleitungen / ehrenamtliche HelferInnen geben, um rechtliche Fragen zu klären. Von der Caritas werden zwei Personen von der psychologischen Beratung mit ukrainischem Dolmetscher dabei sein. Der Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben.